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Die Hebammenschule Bochum besteht seit 1906 und war bis 1982 unter der Organisation
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in der Landesfrauenklinik Bochum untergebracht, bevor das
St. Elisabeth-Hospital die Trägerschaft übernahm. Seit dem 1. Januar 2000 ist die Hebammenschule ein Zweig des neuen Bildungsinstitutes der St. Elisabeth-Stiftung Bochum. Seit der Übernahme durch das St. Elisabeth-Hospital haben etwa 400 junge Frauen nach erfolgreichem Staatsexamen die Hebammenausbildung verlassen. Ausbildungsziel
Im § 5 Hebammengesetz ist das Ziel der Ausbildung festgelegt:Die Ausbildung soll ins- besondere dazu befähigen, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett Rat zu erteilen und die notwendige Fürsorge zu gewähren, normale Geburten zu leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen. |
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Ausbildungsorganisation
Als Grundlage gelten die Ausbildungs- u. Prüfungsverordnung für Hebammen (HebAPrV) und die
Richtlinie 80/155 EWG. Danach sind für die Auszubildenden in drei Jahren 1600 Stunden Theorie
und 3000 Stunden Praxis bei einer 38,5 Stundenwoche vorgesehen. Der theoretische Unterricht wird an
festen Studientagen abgehalten. Der praktische Einsatz findet entweder im St. Elisabeth-Hospital
Bochum oder in der Frauenklinik der Städtischen Kliniken Dortmund statt. Darüber hinaus
erhält jede Schülerin die Gelegenheit, in einem mehrwöchigen Einsatz eine freiberufliche
Hebamme zu begleiten und mit den Hebammen des Marien-Hospitals Witten sowie dem St. Vincenz-Krankenhaus
Datteln zu arbeiten. Allen zugehörigen geburtshilflichen Abteilungen ist entweder ein Perinatalzentrum
oder eine Neonatologie angeschlossen. Die Schüler/innen erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Zugangsvoraussetzungen / Bewerbung Die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen entsprechen Mindestvoraussetzungen und richten sich nach den Bestimmungen der HebAPrV vom 19.November 1986. Die Schul- und sonstige Vorbildung muss den höheren Anforderungen entsprechen, die die Hebammenausbildung und die spätere Berufsausübung stellen. Ein vorheriges Praktikum im Kreißsaal / Krankenhaus ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wäre jedoch für die Berufsentscheidung sinnvoll. Aufgrund der hohen Bewerberzahlen wird dem Vorstellungsgespräch ein Aufnahmetest vorangestellt. Ausbildungsbeginn:Jeweils zum 1. April eines Jahres.Bewerbungszeitraum:Bis zum 30. Juni für den April des darauf folgenden Jahres.Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
Ein ärztliches Zeugnis über die geistige und körperliche Tauglichkeit für den Beruf der Hebamme / des Entbindungspflegers und ein polizeiliches Führungszeugnis sind erst auf Anforderung vorzulegen. Ausländische BewerberInnen müssen zusätzlich einen
Ausführlichere Informationen erhalten Sie aus unserem Informationsblatt, das wir Ihnen gerne gegen Zusendung eines mit 0,55 € Porto versehenen adressierten Rückumschlages schicken werden. |