KURZINFO:
Leitung BIGEST:
Frau Margret Koert

Hebammenschule
Günnigfelder-Straße 176
44793 Bochum

Tel. 0234 524-080
Fax 0234 524-080
E-Mail:
Hebammenschule.Bochum@t-online.de

Ansprechpartner:
Leitung:
Johanna Elisabeth Groß-Heitfeld


Die Hebammenschule Bochum besteht seit 1906 und war bis 1982 unter der Organisation des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in der Landesfrauenklinik Bochum untergebracht, bevor das St. Elisabeth-Hospital die Trägerschaft übernahm.
Seit dem 1. Januar 2000 ist die Hebammenschule ein Zweig des neuen Bildungsinstitutes der St. Elisabeth-Stiftung Bochum. Seit der Übernahme durch das St. Elisabeth-Hospital haben etwa 400 junge Frauen nach erfolgreichem Staatsexamen die Hebammenausbildung verlassen.

Ausbildungsziel

Im § 5 Hebammengesetz ist das Ziel der Ausbildung festgelegt:
Die Ausbildung soll ins-
besondere dazu befähigen, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett Rat zu erteilen und die notwendige Fürsorge zu gewähren, normale Geburten zu leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen.

Ausbildungsorganisation

Als Grundlage gelten die Ausbildungs- u. Prüfungsverordnung für Hebammen (HebAPrV) und die Richtlinie 80/155 EWG. Danach sind für die Auszubildenden in drei Jahren 1600 Stunden Theorie und 3000 Stunden Praxis bei einer 38,5 Stundenwoche vorgesehen. Der theoretische Unterricht wird an festen Studientagen abgehalten. Der praktische Einsatz findet entweder im St. Elisabeth-Hospital Bochum oder in der Frauenklinik der Städtischen Kliniken Dortmund statt. Darüber hinaus erhält jede Schülerin die Gelegenheit, in einem mehrwöchigen Einsatz eine freiberufliche Hebamme zu begleiten und mit den Hebammen des Marien-Hospitals Witten sowie dem St. Vincenz-Krankenhaus Datteln zu arbeiten. Allen zugehörigen geburtshilflichen Abteilungen ist entweder ein Perinatalzentrum oder eine Neonatologie angeschlossen. Die Schüler/innen erhalten eine Ausbildungsvergütung.

Zugangsvoraussetzungen / Bewerbung

Die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen entsprechen Mindestvoraussetzungen und richten sich nach den Bestimmungen der HebAPrV vom 19.November 1986.
Die Schul- und sonstige Vorbildung muss den höheren Anforderungen entsprechen, die die Hebammenausbildung und die spätere Berufsausübung stellen. Ein vorheriges Praktikum im Kreißsaal / Krankenhaus ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wäre jedoch für die Berufsentscheidung sinnvoll.
Aufgrund der hohen Bewerberzahlen wird dem Vorstellungsgespräch ein Aufnahmetest vorangestellt.

Ausbildungsbeginn:

Jeweils zum 1. April eines Jahres.

Bewerbungszeitraum:

Bis zum 30. Juni für den April des darauf folgenden Jahres.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
  • Bewerbungsanschreiben mit kurzer Motivationserklärung
  • Handschriftlicher, tabellarischer, lückenloser Lebenslauf
  • Vier Passbilder mit Ihrem Namen auf der Rückseite
  • Abschlusszeugnis der besuchten Schulen bzw. letztes Schulzeugnis
  • einen mit 1,44 € frankierten und adressierten Briefumschlag DIN C 4
  • zwei mit 0,55 € frankierte und adressierte Briefumschläge DIN C 6
  • Geburts- und Heiratsurkunde und evtl. Scheidungsurkunde
  • Tätigkeitsnachweise
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen ohne Mappen oder Schnellhefter.

Ein ärztliches Zeugnis über die geistige und körperliche Tauglichkeit für den Beruf der Hebamme / des Entbindungspflegers und ein polizeiliches Führungszeugnis sind erst auf Anforderung vorzulegen.

Ausländische BewerberInnen müssen zusätzlich einen
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und
  • eine gültige Arbeitserlaubnis bei Einberufung vorlegen.
Wichtiger Hinweis: Ins Auswahlverfahren kommt nur eine schriftliche, vollständige Bewerbung!

Ausführlichere Informationen erhalten Sie aus unserem Informationsblatt, das wir Ihnen gerne gegen Zusendung eines mit 0,55 € Porto versehenen adressierten Rückumschlages schicken werden.