KURZINFO:
Leitung BIGEST:
Frau Margret Koert

Bildungsinstitut für Berufe
im Gesundheitswesen
der St. Elisabeth-Stiftung

Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschule

Bleichstraße 15
44787 Bochum

Ansprechpartner:
Michael Leistner
(Schulleitung)

Sekretariat
Tel. 0234 612-100 und -115
Fax.: 0234 612-112

E.Mail:
m.leistner@klinikum-bochum.de
a.drescher@klinikum-bochum.de
g.hassels@klinikum-bochum.de
Den Ausbildungsauftrag in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erfüllt die St. Elisabeth-Stiftung seit 1909. Im Jahr 2000 wurden die Schulen zusammen mit der Hebammenschule und der Physiotherapieschule unter dem BIGEST-Bildungsinstitut für Berufe im Gesundheitswesen der St. Elisabeth-Stiftung zusammengeführt.

Dieses Team begleitet Sie in der Ausbildung



Dagmar Wohlgethan, Christoph Schade, Annegret Drescher (Sekretariat), Gudrun Hassels (Sekretariat), Michael Leistner (Schulleitung), Kornelia Lettermann, Rainer Krämer (stellvertr. Schulleitung), Nikola Franke-Gose, Bettina Wobbe (von links)

Mit einem Bildungsverständnis, das sich an unserem Leitbild orientiert, möchten wir jungen Menschen ein berufliches Selbstverständnis vermitteln, mit dem sie ihren Pflegeauftrag im Gesundheitswesen verantwortlich ausführen können. Um dies zu erlangen, ist die gesamte Ausbildung nach dem Konzept des "Problemorientierten Lernens" strukturiert. Damit sind wir eine der wenigen Schulen in der Bundesrepublik, die diese Methode erfolgreich durchführt. Wir freuen uns, unseren Schülern diese neuzeitliche Form einer erwachsenengerechten Ausbildung anbieten zu können.


1. Bildungsverständnis

Zur Konkretisierung des Leitbildes der St. Elisabeth-Stiftung, für die Ausbildung von Gesundheits- und Kranken- bzw. Kinderkrankenpflegekräften, nutzen wir die Leitziele des transnationalen Curriculums aus dem Leonardo da Vinci Pilotprojekt (Knigge-Demal, Nauerth, Lamers, 5/2002)

Unser gesellschaftlicher Auftrag

  • Respekt vor der menschlichen Würde und Achtung vor der Persönlichkeit, der Anerkennung des Rechtes
    auf Chancengleichheit, unabhängig vom sozialen oder ökonomischen Status, Kultur,
    persönlicher Eigenschaften oder Art der Gesundheitsprobleme
  • Haltung von Toleranz und Empathie gegenüber fremden Wertvorstellungen,
    Gewohnheiten und Glaubensbekenntnissen
  • die kritische Analyse gesellschaftlicher Bedingungen, die körperliche
    und geistige Unversehrtheit und die Würde gefährden könnten
  • Teilnahme an und die Gestaltung von gesellschaftlichen Prozessen,
    die sich auf Pflege und Gesundheit beziehen
  • Sicherung der Qualität der gesundheitlichen Versorgung im Spannungsfeld zwischen ethischem und ökonomischem Handeln

Unser berufliches Selbstverständnis

  • verantwortliches Handeln gegenüber den Menschen, die berufliche Pflege in Anspruch nehmen und benötigen
  • Achtung und Förderung der physischen, psychischen, sozial-kulturellen und spirituellen Unversehrtheit und die Sicherung der Lebensqualität der betroffenen Personen und ihrer Bezugspersonen/Angehörigen, auch in Phasen existentieller und vitaler Bedrohung
  • einer am individuellen Pflegebedarf und an den Pflegezielen orientierten und geplanten Pflege einschließlich der Erhaltung, Förderung und Wiedergewinnung von Ressourcen und Kompetenzen bei den betroffenen Personen und deren Bezugspersonen
  • dem verantwortlichen, eigenständigen und wissenschaftlich fundierten Pflegehandeln
  • der Gestaltung von planvollen, tragfähigen und auf Vertrauensbasis beruhenden professionellen Beziehungen
  • Förderung einer konstruktiven Kommunikation in einem multiprofessionellen Team
  • Übernahme von Aufgaben und Aktivitäten im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung
  • Gestaltung von patienten- und mitarbeiterorientierten Arbeitsprozessen
  • Übernahme von Verantwortung und Weiterentwicklung der eigenen Kompetenz
    und für die Entwicklung des Berufes

Unser Bildungsverständnis

  • Förderung von sozial verantwortlicher Mitbestimmung
  • Förderung von selbstgesteuerten Lern- und Bildungsprozessen
  • Förderung von einem verständnisorientierten Dialog in interkulturellen Zusammenhängen
  • Reflexion und Evaluation des eigenen Handelns
  • Vermittlung von Qualifikationen, die geeignet sind, berufliche Situationen zu bewältigen
  • Förderung einer realistischen Einschätzung der eigenen Kompetenzen und Grenzen
    und eines verantwortlichen Umgangs mit diesen
  • Förderung der Mitbestimmung in berufs- und gesundheitspolitischen Prozessen
  • Förderung von Wissensorientierung im beruflichen Handeln
Methoden, die dazu gewählt werden, beziehen sich auf handlungsorientiertes erfahrungsorientiertes und problemorientiertes Lernen mit dem Ziel, das selbständige, eigenverantwortliche Lernen der Schüler zu fördern und damit berufliche Handlungskompetenz für das spätere Berufsfeld zu erlangen.


2. Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen: fachliche, personale, soziale und Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten zu erwerben. Die Pflege ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen, die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen.
Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, folgende Aufgaben eigenständig durchzuführen:
  • Pflegebedarfserhebung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen
  • Einleitung und Unterstützung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes
  • Eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen
  • Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Entwicklung multidisziplinärer,
    berufsgruppenübergreifender Lösungen bei Gesundheitsproblemen

Ausbildungsgesetze- und Ausbildungsrichtlinien

Die Ausbildung wird nach dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege vom 16. Juli 2003 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege vom 10. November 2003 in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Sie orientiert sich an der Ausbildungsrichtlinie für die staatlich anerkannten Gesundheits- und Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW.


3. Problem orientiertes Lernen (POL) als Ausbildungskonzept

Problemorientierter Unterricht bzw. problemorientiertes Lernen ist eine Unterrichtsmethode die seit 1969 in Kanada an Hochschulen eingeführt wurde. Seit 1974 arbeitet man mit POL an den Hochschulen und in der Pflegeausbildung der Niederlande. 1990/91 wurde POL an der Universität Witten/Herdecke im Medizinstudiengang implementiert. 2004 folgte der Medizinstudiengang der UNI Bochum.

An unserer Schule haben wir 2004 mit der Einführung von POL in die Gesundheits- und Kranken- bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung begonnen.

Was ist POL?

"Eine Lernmethode, bei der ein Problem/Fall (d.h. eine berufliche Alltags- bzw. Handlungssituation, ein Phänomen, eine für die Berufausübung bedeutsame Aufgabe oder Fragestellung) als Ausgangspunkt für die Aneignung und Integration von neuem Wissen benutzt wird" (H. S. Barrows, 1980).

Zur Lösung dieses Problems/Falls werden 8 Schritte genutzt:
  1. Lesen und verstehen
  2. Probleme definieren (Pflege/Medizin) und ordnen
  3. Hypothesen bilden / Ideen formulieren
    (anatomisch, pathophysiologisch, Pflegebedarf, ziele und -maßnahmen, ...)
  4. Ideenprüfung
  5. Lernaufgaben formulieren
  6. Eigenstudium außerhalb der Gruppe
  7. Auswertung der Ergebnisse
  8. Feedback
Die Fälle basieren auf realen Patientengeschichten und beruflichen Situationen. Sie sind durch verschiedene Informationsstufen gekennzeichnet. Die Lernenden kommen mit wenig Vorwissen in Kleingruppen (Tutorium) zusammen, um den Fall zu bearbeiten. Der Arbeitsprozess wird anhand der o. g. Schritte durch die Teilnehmer selbst organisiert und reflektiert. Die Auszubildenden führen ein sogenanntes Lerntagebuch, in dem alle Unterlagen zu den POL-Fällen, wie Lernaufgaben, Arbeitsergebnisse, Praxisaufgaben etc. abgelegt sind. Die Tutoren (Dozenten) sind nicht Fachexperten, die Wissen vermitteln, sondern sie moderieren den Prozess und werden somit zu Lernbegleitern. Nebenamtliche Dozenten halten Vorträge oder fungieren bei Bedarf als Experten, die in Sprechstunden gezielte Fragen zum Fall beantworten.
Fachpraktische Fähigkeiten im Zusammenhang mit dem Fall werden in Übungsstunden (Skills-Lab) trainiert bzw. demonstriert. In Unterrichtsstunden (Attitude-Awarness-Training) werden Gefühle, Vorurteile, Einstellungen, Werte, die Pflegehandeln im Fall begleiten, sowie ethische Konflikte reflektiert.

Die Vorteile des POL-Prozesses sind u. a.:
  • Erlernen des Lernens
  • Erlernen von Wissen, das behalten wird und zu anwendungsbereiter beruflicher Kompetenz führt
  • Entdecken, was man nicht weiß
  • Erlernen von Teamfähigkeit
"Lernen ist ein lebenslanger Prozess. Wir können nur Grundsätze vermitteln, die Schüler auf den richtigen Weg bringen, sie lehren, wie man lernt und Wesentliches von Unwesentlichem unterscheidet"
(Sir William Osler, 1849-1919).

Wissen, das Antworten auf Fragen gibt, die keiner gestellt hat, wird schnell wieder vergessen"
(H. S. Barrows, 1980).


4. Ausbildungsorganisation

Wir bilden in der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege aus. Ausbildungsbeginn ist jeweils der 01. April und der 01. Oktober eines jeden Jahres. Die Ausbildung beider Berufsgruppen erfolgt gemeinsam, in der s. g. integrierten Form. Hier erhalten die Auszubildenden in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsamen Unterricht und gehen anschließend in die Differenzierungsphase, in der die Spezialisierung für die Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege erfolgt.

Die jeweilige formale Berufsqualifikation bleibt bei der integrierten Ausbildungsform erhalten.

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege vom 10. Nov. 2003 werden die Wissensgrundlagen in 2100 Stunden Theorie vermittelt. Sie umfassen:
  1. Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege und Gesundheitswissenschaften
  2. Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin
  3. Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
  4. Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft.
Diese Wissensgrundlagen sind in Lerneinheiten und Themenbereiche gegliedert und in berufsnahen Fällen aufbereitet. Sie werden nach dem Konzept des problemorientierten Lernens (POL) bearbeitet. Der Unterricht erfolgt im Blocksystem

Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst 2500 Stunden in den stationären kurativen Gebieten wie Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege in mindestens zwei Fächern in rehabilitativen und palliativen Gebieten sowie in der ambulanten Versorgung. In der Differenzierungsphase finden Einsätze für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte in der Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie statt, für die Gesundheits- und Krankenpflegeschülerinnen der Inneren Medizin, der Chirurgie und in der Psychiatrie.
In der zweiten Ausbildungshälfte sind 80 - 120 Stunden Nachtwacheneinsatz vorgesehen. Jeder Praxiseinsatz dauert durchschnittlich vier bis sechs Wochen. In den praktischen Lernphasen werden die Auszubildenden von Praxisanleitern angeleitet und von den Lehrern der Schule begleitet.
Die praktische Ausbildung erfolgt in den Krankenhäusern des Klinikums Bochum und in den Einrichtungen der Kooperationspartner.

Ausbildungsabschluss

Die Ausbildung endet nach erfolgreicher und regelmäßiger Teilnahme mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Abschlussprüfung. Das Bestehen führt zur Berufsqualifikation Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.

Ausbildungsstatus

Während der Ausbildung sind die Auszubildenden am St. Josef-Hospital und am St. Elisabeth-Hospital gGmbH angestellt. Sie unterliegen den gesetzlichen Bedingungen des Krankenpflegegesetzes mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung und den Arbeits- und Tarifrichtlinien der Caritas. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung. Im
1. Ausbildungsjahr - 799 €
2. Ausbildungsjahr - 858 €
3. Ausbildungsjahr - 954 €
Lernmittel und Berufskleidung werden zur Verfügung gestellt.


5. So bewerben Sie sich für die Ausbildung

Bitte reichen Sie zur Bewerbung folgende Unterlagen ein:
  • Alter: 18 Jahre zum Ausbildungsbeginn
  • Bewerbungsschreiben mit Passfoto
  • Lebenslauf
  • Kopien der letzten 3 Zeugnisse
  • Realschulabschluss oder gleichwertige abgeschlossene Schulbildung
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung zusammen mit
  • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder einer Berufserlaubnis als Krankenpflegehelfer-in oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens ein-jähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
Wünschenswert ist ein guter bis mittlerer Notendurchschnitt und eine Orientierung am Berufsbild der Pflege.

Aufgrund der hohen Bewerberzahlen können wir zur Zeit nur die Bewerbungen aus den ortsnahen Regionen in die Auswahl aufnehmen.

Bewerbungsunterlagen können jederzeit eingereicht werden. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und entsprechende Informationen zu Ihrer Bewerbung. Bewerbungsgespräche werden das ganze Jahr über geführt. Schicken Sie uns bitte Ihre Unterlagen ohne spezielle Bewerbungsmappen oder Klarsichthüllen in einem DIN A4 Umschlag zu.

Wir freuen uns über das Interesse an unserer Bildungseinrichtung und Ihre Bewerbung für die Gesundheits- und Krankenpflege oder für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Sollten Sie Fragen haben, so beraten wir Sie auch gern in einem persönlichen Gespräch.