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Den Ausbildungsauftrag in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erfüllt die
St. Elisabeth-Stiftung seit 1909. Im Jahr 2000 wurden die Schulen zusammen mit der Hebammenschule und der Physiotherapieschule
unter dem BIGEST-Bildungsinstitut für Berufe im Gesundheitswesen der St. Elisabeth-Stiftung zusammengeführt.
Dieses Team begleitet Sie in der Ausbildung
Dagmar Wohlgethan, Christoph Schade, Annegret Drescher (Sekretariat), Gudrun Hassels (Sekretariat), Michael Leistner (Schulleitung), Kornelia Lettermann, Rainer Krämer (stellvertr. Schulleitung), Nikola Franke-Gose, Bettina Wobbe (von links) |
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Mit einem Bildungsverständnis, das sich an unserem Leitbild orientiert, möchten wir jungen Menschen ein berufliches
Selbstverständnis vermitteln, mit dem sie ihren Pflegeauftrag im Gesundheitswesen verantwortlich ausführen können.
Um dies zu erlangen, ist die gesamte Ausbildung nach dem Konzept des "Problemorientierten Lernens" strukturiert. Damit sind wir
eine der wenigen Schulen in der Bundesrepublik, die diese Methode erfolgreich durchführt. Wir freuen uns, unseren Schülern
diese neuzeitliche Form einer erwachsenengerechten Ausbildung anbieten zu können.
1. Bildungsverständnis Zur Konkretisierung des Leitbildes der St. Elisabeth-Stiftung, für die Ausbildung von Gesundheits- und Kranken- bzw. Kinderkrankenpflegekräften, nutzen wir die Leitziele des transnationalen Curriculums aus dem Leonardo da Vinci Pilotprojekt (Knigge-Demal, Nauerth, Lamers, 5/2002) Unser gesellschaftlicher Auftrag
Unser berufliches Selbstverständnis
Unser Bildungsverständnis
2. Ausbildungsziel Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen: fachliche, personale, soziale und Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten zu erwerben. Die Pflege ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen, die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen. Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, folgende Aufgaben eigenständig durchzuführen:
Ausbildungsgesetze- und AusbildungsrichtlinienDie Ausbildung wird nach dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege vom 16. Juli 2003 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege vom 10. November 2003 in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Sie orientiert sich an der Ausbildungsrichtlinie für die staatlich anerkannten Gesundheits- und Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW.3. Problem orientiertes Lernen (POL) als Ausbildungskonzept Problemorientierter Unterricht bzw. problemorientiertes Lernen ist eine Unterrichtsmethode die seit 1969 in Kanada an Hochschulen eingeführt wurde. Seit 1974 arbeitet man mit POL an den Hochschulen und in der Pflegeausbildung der Niederlande. 1990/91 wurde POL an der Universität Witten/Herdecke im Medizinstudiengang implementiert. 2004 folgte der Medizinstudiengang der UNI Bochum. An unserer Schule haben wir 2004 mit der Einführung von POL in die Gesundheits- und Kranken- bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung begonnen. Was ist POL?"Eine Lernmethode, bei der ein Problem/Fall (d.h. eine berufliche Alltags- bzw. Handlungssituation, ein Phänomen, eine für die Berufausübung bedeutsame Aufgabe oder Fragestellung) als Ausgangspunkt für die Aneignung und Integration von neuem Wissen benutzt wird" (H. S. Barrows, 1980).Zur Lösung dieses Problems/Falls werden 8 Schritte genutzt:
Fachpraktische Fähigkeiten im Zusammenhang mit dem Fall werden in Übungsstunden (Skills-Lab) trainiert bzw. demonstriert. In Unterrichtsstunden (Attitude-Awarness-Training) werden Gefühle, Vorurteile, Einstellungen, Werte, die Pflegehandeln im Fall begleiten, sowie ethische Konflikte reflektiert. Die Vorteile des POL-Prozesses sind u. a.:
(Sir William Osler, 1849-1919). Wissen, das Antworten auf Fragen gibt, die keiner gestellt hat, wird schnell wieder vergessen" (H. S. Barrows, 1980). 4. Ausbildungsorganisation Wir bilden in der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege aus. Ausbildungsbeginn ist jeweils der 01. April und der 01. Oktober eines jeden Jahres. Die Ausbildung beider Berufsgruppen erfolgt gemeinsam, in der s. g. integrierten Form. Hier erhalten die Auszubildenden in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsamen Unterricht und gehen anschließend in die Differenzierungsphase, in der die Spezialisierung für die Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege erfolgt. Die jeweilige formale Berufsqualifikation bleibt bei der integrierten Ausbildungsform erhalten. Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege vom 10. Nov. 2003 werden die Wissensgrundlagen in 2100 Stunden Theorie vermittelt. Sie umfassen:
Die praktische AusbildungDie praktische Ausbildung umfasst 2500 Stunden in den stationären kurativen Gebieten wie Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege in mindestens zwei Fächern in rehabilitativen und palliativen Gebieten sowie in der ambulanten Versorgung. In der Differenzierungsphase finden Einsätze für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte in der Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie statt, für die Gesundheits- und Krankenpflegeschülerinnen der Inneren Medizin, der Chirurgie und in der Psychiatrie.In der zweiten Ausbildungshälfte sind 80 - 120 Stunden Nachtwacheneinsatz vorgesehen. Jeder Praxiseinsatz dauert durchschnittlich vier bis sechs Wochen. In den praktischen Lernphasen werden die Auszubildenden von Praxisanleitern angeleitet und von den Lehrern der Schule begleitet. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Krankenhäusern des Klinikums Bochum und in den Einrichtungen der Kooperationspartner. AusbildungsabschlussDie Ausbildung endet nach erfolgreicher und regelmäßiger Teilnahme mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Abschlussprüfung. Das Bestehen führt zur Berufsqualifikation Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.AusbildungsstatusWährend der Ausbildung sind die Auszubildenden am St. Josef-Hospital und am St. Elisabeth-Hospital gGmbH angestellt. Sie unterliegen den gesetzlichen Bedingungen des Krankenpflegegesetzes mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung und den Arbeits- und Tarifrichtlinien der Caritas. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung. Im1. Ausbildungsjahr - 799 € 2. Ausbildungsjahr - 858 € 3. Ausbildungsjahr - 954 € Lernmittel und Berufskleidung werden zur Verfügung gestellt. 5. So bewerben Sie sich für die Ausbildung Bitte reichen Sie zur Bewerbung folgende Unterlagen ein:
Aufgrund der hohen Bewerberzahlen können wir zur Zeit nur die Bewerbungen aus den ortsnahen Regionen in die Auswahl aufnehmen. Bewerbungsunterlagen können jederzeit eingereicht werden. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und entsprechende Informationen zu Ihrer Bewerbung. Bewerbungsgespräche werden das ganze Jahr über geführt. Schicken Sie uns bitte Ihre Unterlagen ohne spezielle Bewerbungsmappen oder Klarsichthüllen in einem DIN A4 Umschlag zu. Wir freuen uns über das Interesse an unserer Bildungseinrichtung und Ihre Bewerbung für die Gesundheits- und Krankenpflege oder für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Sollten Sie Fragen haben, so beraten wir Sie auch gern in einem persönlichen Gespräch. |