KURZINFO:
Schule für Physiotherapie
St. Elisabeth-Stiftung Bochum

Günnigfelder Straße 176
44793 Bochum

Tel.: 0234 578 786
Fax: 0234 578 440
E-Mail: Physiotherapieschule.Bochum@t-online.de
Homepage: www.physiotherapieschule-bochum.de

Schulleitung:
Matthias Möllhoff
Dipl. Sportlehrer, Physiotherapeut

Schule für Physiotherapie

Wir sind ein Team von 10 hauptamtlichen physiotherapeutischen Lehrkräften, welche neben der Unterrichtstätigkeit die tägliche Betreuung im klinischen Praktikum durchführen. Die Lehrkräfte verfügen über eine umfangreiche fachliche und pädagogische Qualifikation.

Für den theoretisch wissenschaftlichen Unterricht stehen der Schule Ärzte, Psychologen sowie Pädagogen zur Verfügung.

Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre, die in 6 Semester aufgeteilt wird. Sie umfasst insgesamt 4500 Unterrichtsstunden, die sich in 2900 U.-Std. theoretisch-praktischen Unterricht in der Schule und 1600 U.-Std. praktische Ausbildung am Patienten gliedern.

Die praktische Ausbildung wird in folgenden Krankenhäusern durchgeführt:
  • St. Josef- und St. Elisabeth-Hospital Bochum gGmbH - Kliniken der Ruhr-Universität Bochum
  • Klinik für Kinder- und Jugendmedizin - Klinikum der Ruhr-Universität Bochum
  • Zentrum für Psychiatrie Bochum
  • Katholisches Krankenhaus Dortmund-West
  • Evangelisches Krankenhaus Herne
  • Marienhospital in Gelsenkirchen-Ückendorf
  • Marien-Hospital in Bochum-Wattenscheid (Akut und Rehabilitation in der Geriatrie)
Seit 2002 besteht zwischen der Fachhochschule Osnabrück und der Physiotherapieschule Bochum ein Kooperationsvertrag, der den Unterricht in den Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens während der 3jährigen Ausbildung regelt und durch Dozenten der Fachhochschule gelehrt wird. Darüber hinaus haben unsere Schulabsolventen im Anschluss an die Physiotherapieausbildung die Möglichkeit an einem 6semestrigen Studiengang an der Fachhochschule teilzunehmen, der durch die Kooperation auf 3 Semester verkürzt werden kann.

Ausbildungsziel:
Die Ausbildung zum Physiotherapeuten soll dazu befähigen, dass Physiotherapeuten auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung Funktionsstörungen am Patienten untersuchen, dokumentieren, einen Therapieplan erstellen und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der gestörten Funktion anwenden können.
Mit vorbeugenden Maßnahmen losgelöst von der ärztlichen Verordnung können Physiotherapeuten wesentlich zum Erhalt von intakten körperlichen und geistigen Funktionen des Menschen beitragen.

Ausbildungsorganisation:
Geregelt wird die Ausbildung durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) von 1994 und der damit verbundenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PhysTh-AprV)

Ausbildungsbeginn:
Termin auf Anfrage.

Das monatliche Schulgeld beträgt z. Z. 363,- EUR

Zugangsvoraussetzungen:
  • Mindestschulbildung: Mittlere Reife (Fachoberschulreife)
    oder Hauptschulabschluss mit einer 2jährigen abgeschl. Berufsausbildung
  • Mindestalter: 17 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • Teilnahme am Auswahlverfahren
Bewerbung
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. (PDF, 102 kb)