Kinderschutz
Medizinischer Kinderschutz
Die medizinische Abklärung bei Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung ist Aufgabe des medizinischen Kinderschutzes. Hierzu können zum Beispiel Fälle von körperlicher Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch gehören. Abhängig von der jeweiligen Situation kann eine ambulante oder stationäre Betreuung notwendig sein.
Für uns stehen die Betreuung des Kindes und sein familiäres Umfeld immer im Vordergrund. Wir arbeiten im Sinne des Kindeswohls unter Berücksichtigung der bestehenden Kinderschutzleitlinie, fachlicher Expertise und bestehender rechtlicher Vorgaben.
Kinderschutzgruppe
Unsere Kinderschutzgruppe koordiniert die Belange zum medizinischen Kinderschutz an unserer Universitätskinderklinik. Die Kinderschutzgruppe besteht aus einem geschulten Team mit Kinderärzt:innen, Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen und Kinderkrankenpfleger:innen. Gemeinsam arbeiten wir für eine optimale Versorgung der Kinder und Familien.
Seit 2018 ist die Kinderschutzgruppe unserer Klinik durch die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKIM; https://www.dgkim.de/) akkreditiert. Für eine optimale Versorgung der Kinder und Familien erfolgen regelmäßige Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen, Veranstaltungen und Netzwerktreffen.
Im Kinderschutzfall klären wir medizinische Fragestellungen sachlich und frei von Vorurteilen oder Vorverurteilung ab. Sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt notwendig werden, streben wir eine Zusammenarbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten an, um diese und das Kind bestmöglich zu betreuen.
Zusammenarbeit mit weiteren Professionen
Im medizinischen Kinderschutz ist eine Zusammenarbeit mit weiteren Berufsgruppen häufig notwendig und sinnvoll. Unsere Kinderschutzgruppe ist deshalb Teil eines multiprofessionellen Netzwerkes mit niedergelassenen Ärzt:innen, Vertreter:innen der Kinderchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, (Kinder-)Radiologie, Kinder- und Jugendgynäkologie, Augenheilkunde und der Rechtsmedizin sowie der Jugendhilfe. Es besteht eine enge Kooperation mit der psychosozialen Beratungsstelle "Neue Wege", welche in unmittelbarer Nähe der Kinderklinik liegt. Ebenso sind wir Teil des „Netzwerk Bochum“. Prävention und Hilfen für Kinder psychisch erkrankter Eltern. (https://www.vinzenz.org/netzwerk-bochum). Auch eine Zusammenarbeit mit Mitmenschen aus dem weiteren Betreuungsumfeld der betroffenen Familien, beispielsweise Schulen oder Kindergärten, kann je nach Fall notwendig sein.
Information für niedergelassene (Kinder-)ärzt:innen
Sollte der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bestehen oder und eine weitere medizinische Abklärung und Betreuung notwendig sein, können betroffene Kinder und Jugendliche in der Notfallambulanz der Kinderklinik vorgestellt werden - auch nachts und am Wochenende. Dort werden alle weiteren notwendigen Schritte eingeleitet.
Vor der Vorstellung bitten wir um eine telefonische Rücksprache mit den diensthabenden Kinderärzt:innen der Notfallambulanz.
Die Kinderschutzgruppe ist über die Rufnummer der Notfallambulanz (0234/509- 2631), über die Dienstärzt:innen sowie per E-Mail erreichbar (kinderschutz@klinikum-bochum.de).
Die Mailadresse dient nur für allgemeine Anfragen. Fallbezogene Fragen und Notfälle sollen telefonisch besprochen und zur Sicherstellung der erfolgten Vorstellung angekündigt werden.
Information für Mitarbeiter:innen der Jugendhilfe
Sollte ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine weitere medizinische Abklärung und Unterstützung notwendig machen, ist eine Vorstellung der betroffenen Kinder und Jugendlichen in der Notfallambulanz der Kinderklinik möglich. Vor der Vorstellung bitten wir um eine telefonische Rücksprache mit den diensthabenden Kinderärzt:innen der Notfallambulanz. Sollte kein akuter Vorstellungsanlass vorliegen, bitten wir um eine gemeinsame Terminierung des Vorstellungszeitpunkts im Bereich des Vormittags.
Die Kinderschutzgruppe ist über die Rufnummer der Notfallambulanz (0234/509- 2631), die Dienstärzt:innen sowie per E-Mail erreichbar (kinderschutz@klinikum-bochum.de).
Die Mailadresse dient nur für allgemeine Anfragen. Fallbezogene Fragen und Notfälle sollen immer telefonisch besprochen und angekündigt werden.