Gesetzliche Voraussetzungen

  • Sie können während der Elternzeit bis zu 32 Stunden/wöchentlich arbeiten, ohne den Anspruch auf Ihr Elterngeld zu verlieren
  • Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, wenn Sie mehr als sechs Monate bei uns beschäftigt sind und keine dringenden betrieblichen Gründe gegen eine Beschäftigung während der Elternzeit sprechen
  • Der Antrag kann formlos bei der Führungskraft gestellt werden, die Antragsfrist liegt bei sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Teilzeitbeschäftigung.
  • Eine Änderung der Arbeitszeit während der Elternzeit ist zweimal problemlos möglich
  • Der tarifliche Urlaubsanspruch bleibt während der Beschäftigung während der Elternzeit erhalten

Ihre Vorteile

  • Finanzielle Sicherheit: Ihr Einkommen während der Elternzeit erhöht sich durch eine Tätigkeit während der Elternzeit
  • Kontinuität im Beruf: Auch während der Elternzeit bleiben Sie im beruflichen Umfeld und verpassen den Anschluss nicht, zudem wird der Wiedereinstieg nach der Elternzeit deutlich leichter
  • Flexibilität: Durch unser Team Kunterbunt bieten wir Ihnen eine große Bandbreite an individuellen Arbeitszeiten während und nach der Elternzeit

Sprechen Sie uns gerne bei Rückfragen an!