Lob und Tadel

Trotz aller Rücksichtnahme und Sorgfalt, kann es jedoch in Ausnahmesituationen zu Spannungen kommen. Sollte eine Situation eintreten, bei der Sie sich über etwas ärgern, scheuen Sie sich nicht, Ihrem Unmut Luft zu machen. Wir sehen in Ihrer Beschwerde eine Chance zur Verbesserung unseres Services und unserer Qualität.

Wenn Sie uns Ihre Meinung mitteilen möchten, nutzen Sie gerne das folgende Formular.

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Angaben zur Person

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Patientenfürsprecher

Die unabhängigen Patientenfürsprecher können zusätzliches Vertrauen, Akzeptanz und Glaubwürdigkeit bei den Patienten und Patientinnen schaffen. Sie sind unabhängig, weil sie bei der Ausübung ihrer Aufgabe gegenüber der Krankenhausleitung und allen anderen Stellen im Krankenhaus weisungsfrei handeln können.

Ehrenamtliche Patientenfürsprecher ergänzen das Beschwerdemanagement und arbeiten mit ihm zusammen. Sie haben einen direkten Ansprechpartner in der Klinikleitung. Die Zusammenarbeit mit Klinikleitung, Beschwerdemanagement und Patientenfürsprechern hat sich in der Praxis als besonders effektiv bei der Bearbeitung von Patientenbeschwerden erwiesen.

St. Josef-Hospital

Anita Loest

Telefon 0234/509-3752
montags 8:30 bis 11:00 Uhr

St. Elisabeth-Hospital

Heinz Loest

Telefon 0234/509-8682
mittwochs 8:30 bis 12:00 Uhr

Rechte und Möglichkeiten

Patientenfürsprecher stehen Patienten und Angehörigen persönlich zur Verfügung. Sie nehmen Anliegen und Beschwerden von Patienten sowie Angehörigen entgegen und prüfen sie.  Die Fürsprecher übernehmen eine Vermittlerrolle zwischen Patient und Klinikpersonal und tragen so zur Klärung offener Fragen bei.

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln alle Sachverhalte vertraulich.

Gegenüber der Klinikleitung und den Beschäftigten des Krankenhauses vertreten sie Anliegen der Patienten sowie der Angehörigen nur im ausdrücklichen Auftrag.  Werden die Patientenfürsprecher im Auftrag des Patienten tätig und benötigen sie bei der Klärung des Sachverhaltes von Mitarbeitern des Krankenhauses Informationen, die unter die ärztliche Schweigepflicht fallen, muss der Patient den Fürsprecher von der Schweigepflicht entbinden.