Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden. Um unseren Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nachzukommen, haben wir im Rahmen unserer Menschenrechtsstrategie die notwendigen Prozesse etabliert.

Grundsatzerklärung zur Achtung der menschen- und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb der Lieferketten

Die nachfolgende Grundsatzerklärung legen wir unserer definierten Menschenrechtsstrategie zugrunde:

Das Katholische Klinikum Bochum (KKB) gehört mit rund 1600 Betten zu den großen Krankenhaus-Unternehmen im Ruhrgebiet. Bei der Erfüllung dieses Versorgungsauftrags ist verantwortungsvolles, nachhaltiges und rechtmäßiges Handeln für uns selbstverständlich. Es entspricht unserem Selbstverständnis, Verletzungen von Menschenrechten abzuwenden und zu bekämpfen. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des LkSG bekennt sich das KKB durch die vorliegende Grundsatzerklärung im Rahmen der KKB-Menschenrechtsstrategie ausdrücklich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte. Das LkSG soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und dem Schutz der Umwelt dienen. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten, und zwar mit dem Ziel, Risiken vorzubeugen und sie zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden. Das KKB kommt dieser Verantwortung als überregional agierender Gesundheitsdienstleister nach.

Diese Grundsatzerklärung wurde vom Aufsichtsrat und der Geschäftsführung des KKB im Dezember 2023 verabschiedet.

Risikomanagement

Um unseren Sorgfaltspflichten bzgl. des LkSG nachzukommen, haben wir ein LkSG-bezogenes Risikomanagement eingerichtet, das an unser bereits unternehmensweit aufgestelltes Risikomanagement angebunden und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert ist. Wie bereits für das klinische, unternehmerische und betriebswirtschaftliche Risikomanagement sowie für das Risikomanagement in der Informationssicherheit praktiziert, werden sämtliche festgestellten Risiken regelhaft analysiert und der Geschäftsführung bei Bedarf zur Entscheidung vorgelegt.

Als Teil des Risikomanagements führen wir zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferkette eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse durch, bei der wir fokussiert solche Risiken betrachten, die basierend auf unserer Erfahrung im Medizinprodukte-Sektor vorherrschend sind. Die aus dem Risikomanagementprozess gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Festlegung der prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Prinzipien unseres Klinikums stets berücksichtigt. Stellen wir im Rahmen der Risikoanalyse menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken entlang unserer Lieferkette fest, ergreifen wir unverzüglich entsprechende Maßnahmen, die in unserer Menschenrechtsstrategie definiert sind.

Lieferantenkodex

Wir schätzen die Beziehungen zu unseren Lieferanten und sind daher fair, offen  und transparent im Umgang mit ihnen. Im Gegenzug erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie unser Engagement für ethische, sichere und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken teilen sich an die Grundsätze halten, die wir ebenfalls im Zuge des Inkrafttretens des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in einem Lieferantenkodex festgelegt haben.

Beschwerdeverfahren und Ansprechpartner

Ansprechpartner in Fragen der Einhaltung der Sorgfaltspflichten sind unser Menschenrechtsbeauftragter und unsere Leitung Einkauf & Apotheke. Sie entwickeln gemeinsam das System zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten im KKB weiter und nehmen Hinweise/Beschwerden in Bezug auf entsprechende menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten entgegnen.

Die Beschwerden sind zu richten an:

menschenrechtsbeauftragter@klinikum-bochum.de

Um die Informationen zu einer Meldung bzw. einem Hinweis möglichst einfach und strukturiert erfassen zu können, dient der zur Verfügung gestellte Meldebogen.

Ansprechpartnerinnen

Christina Dörmer

Menschenrechtsbeauftragte

Verwaltung

0234/509-3756

Dr. Irmgard Plößl

Stv. Menschenrechtsbeauftragte

Verwaltung

0234/509-2727