- Katholisches Klinikum Bochum
- Mitarbeiter
Mitarbeitende mit Atemwegsinfektionen
Was mache ich bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion?
- Bei einer milden Erkältungssymptomatik sollten Sie eine Maske tragen (Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder FFP2-Maske), Kontakte minimieren und die allgemeinen Hygienemaßnahmen einhalten.
- Wenn Sie deutliche Symptome einer akuten Atemwegsinfektion haben wie ausgeprägten Husten, Schnupfen oder Fieber, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt auf und lassen Sie sich krankschreiben.
- Es gibt keine verpflichtenden Testungen mehr.
- Hinweis: Die in der Klinik verwendeten Antigen-Kombitests (Influenza A/B, COVID-19, RSV) sowie die SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests sind ausschließlich für Patient*innen vorgesehen.
Was mache ich, wenn ich einen positiven Antigentest (Influenza A/B, COVID-19, RSV) habe?
- Bei einer deutlichen Symptomatik sollten Sie Kontakt zu Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt aufnehmen und sich krankschreiben lassen.
- Als asymptomatische Mitarbeiterin / asymptomatischer Mitarbeiter können Sie regulär Ihren Dienst versehen. In diesem Falle sollten Sie für ca. 5 Tage eine Maske tragen (MNS oder FFP2-Maske), Kontakte minimieren und die allgemeinen Hygienemaßnahmen einhalten.
- Es sind keine Kontrollabstriche erforderlich.
Wie kann ich mich und andere vor Atemwegserkrankungen schützen?
- Um Übertragungen auf Mitarbeitende und Patienten zu vermeiden, sollten Sie bei Erkältungssymptomen und unklaren Situationen mit vielen Patientenkontakten, z.B. Notaufnahmen, Intensivstationen, Akutaufnahmestation, Ambulanzen, MNS bzw. FFP2-Maske tragen.
- Achten Sie insbesondere beim Tragen von FFP2-Masken auf die richtige Größe, die Passform und den Dichtsitz der Maske.
- Patientenzimmer, Pausen- / Aufenthaltsräume und Besprechungsräume sollten regelmäßig gelüftet werden (Stoßlüften).
Patient*innen mit Atemwegsinfektionen
In der Wintersaison zirkulieren wieder vermehrt Atemwegsviren, die klinisch kaum voneinander zu differenzieren sind.
Wir möchten daher noch einmal darauf hinweisen, dass insbesondere in den Notaufnahmeneine Testung auf SARS-CoV-2, Influenzaviren und RSV bei stationär aufgenommenen Patient*innen mit Atemwegssymptomen erfolgen sollte.
Dies gilt beispielweise bei einer exazerbierten COPD, Pneumonie, klassischen Beschwerden eines grippalen Infektes sowie unklarem Infektfokus.
Gerade bei älteren Menschen können sich diese Virusinfekte auch unspezifisch durch Sturzneigung, Verschlechterung einer vorbestehenden kardialen, pulmonalen oder neurologischen Grunderkrankung, zerebralen sowie kardialen Infarkten oder einer akuten Allgemeinzustandsverschlechterung bzw. Vigilanzminderung manifestieren. Eine Testung auf o.g. Virusinfektionen sollte hierbei aus differentialdiagnostischen Erwägungen großzügig erfolgen.
Für die Diagnostik steht in der Atemwegssaison täglich, auch am Wochenende und an Feiertagen, primär die Kombi-PCR-Testung (SARS-CoV-2, Influenza A/B, RSV) im Zentrallabor des KKB zur Verfügung. Für ein tagesaktuelles Ergebnis muss die Probe bis spätestens 10:30 Uhr im Labor sein.
Zusätzlich kann in den Notaufnahmen - insbesondere bei eingeschränkten Isolationskapazitäten - ein Kombi-Schnelltest auf Influenza, RSV und SARS-CoV-2 genutzt werden.
Auf den Stationen sollten die Antigen-Schnellteste auf SARS-CoV-2 für die Entisolierung von Infizierten und Kontaktpatienten verwendet werden.
Eine Entlassung von Patient*innen mit Influenza-, RSV- oder COVID-19-Infektion bzw. COVID-19-Kontaktpatienten ist bei klinischer Stabilität jederzeit möglich.
Patient*innen mit COVID-19 und Kontaktpatient*innen
Patient*innen mit COVID-19 und Kontaktpatient*innen
Patient*innen
- Isolation ab Symptombeginn oder Tag des ersten positiven Testergebnisses bei asymptomatischen Verläufen.
- Entisolierung: Deutliche Besserung der COVID-19 spezifischen respiratorischen Symptomatik > 48h und 5 Tage Isolation, dann Entisolierung mit negativem Antigen-Schnelltest möglich oder 7 Tage Isolation, dann Entisolierung ohne Testung möglich. Kohortenisolierung möglich
- Persönliche Schutzausrüstung: FFP2-Maske, Schutzkittel, Schutzbrille/Visier, (Handschuhe)
- Für COVID-19 besteht keine Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG
- Schlussdesinfektion nach Entisolierung, Verlegung oder Entlassung
- Keine Schlussdesinfektion in Funktionsbereichen, Ambulanzen usw., wenn Patient*in MNS getragen hat
- Prüfung der Indikation für eine antivirale Therapie bei Patient*innen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf (insbesondere relevante Immunsuppression) innerhalb von 5-7 Tagen nach Symptombeginn, ggf. Infektiologisches Konsil
Kontaktpatient*innen
- Quarantäne von Kontaktpatient*innen nur innerhalb der stationären Einrichtung
- Tägliche Symptomkontrolle
- Entisolierung: wenn keine Symptome und 5 Tage Quarantäne, dann Aufhebung mit negativem Antigen-Schnelltest möglich
- Wenn möglich, keine Kohortierung. Zusammenlegung mit ZC (kürzlich stattgehabte COVID-19-Infektion) Patienten ist möglich.
- Betreten des Patientenzimmers mit FFP2-Maske
- Asymptomatische Kontaktpatienten (QC): Verlassen des Zimmers mit MNS, geplante Untersuchungen können mit MNS durchgeführt werden. Bei invasiven Untersuchungen, bei denen kein MNS getragen werden kann (Endoskopien, HNO-ärztliche Untersuchungen) und bei Teilnahme an Gruppentherapien mit MNS ist ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest empfohlen
- Keine Schlussdesinfektion
Patient*innen mit RS-Viren
- Isolation der Patient*innen bei bestehenden Symptomen bis zum Abklingen der akuten Symptomatik (i.d.R. 3-8 Tage)
- Kohortenisolierung möglich
- Persönliche Schutzausrüstung: FFP2-Maske, Schutzkittel, (Handschuhe)
- Es sind keine Kontrollabstriche erforderlich
- Für RS-Viren besteht keine Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG
- Kontaktpatient*innen werden nicht nachverfolgt oder abgestrichen
- Schlussdesinfektion nach Entisolierung, Verlegung oder Entlassung
- Keine Schlussdesinfektion in Funktionsbereichen, Ambulanzen usw., wenn Patient*in MNS getragen hat
Patient*innen mit Influenza
- Isolation der Patient*innen bis 7 Tage nach Symptombeginn
- Kohortenisolierung stammspezifisch Influenza A / B möglich
- Persönliche Schutzausrüstung: FFP2-Maske, Schutzkittel, (Handschuhe)
- keine Kontrollabstriche erforderlich
- Für Influenza-Viren besteht keine Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG
- Kontaktpatient*innen werden nicht nachverfolgt oder abgestrichen
- Schlussdesinfektion nach Entisolierung, Verlegung oder Entlassung
- Keine Schlussdesinfektion in Funktionsbereichen, Ambulanzen usw., wenn Patient*in MNS getragen hat
- Prüfung der Indikation einer antiviralen Therapie, Beginn möglichst <48h nach Symptombeginn. Bei hospitalisierten Patienten mit Pneumonie und Influenzanachweis soll eine antivirale Therapie erfolgen (Oseltamivir 2x75mg f. 5 Tage, Anpassung GFR), ggf. Infektiologisches Konsil
Details zum Umgang mit Patient*innen im KKB bei akuten Atemwegserkrankungen erhalten Sie im Intranet unter Infektionsmedizin & -prävention im Intranet
Letzte Änderung:
5. Oktober 2026