Mitarbeitende mit Atemwegsinfektionen

Was mache ich bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion?

  • Bei einer milden Erkältungssymptomatik sollten Sie eine Maske tragen (Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder FFP2-Maske), Kontakte minimieren und die allgemeinen Hygienemaßnahmen einhalten.
  • Wenn Sie deutliche Symptome einer akuten Atemwegsinfektion haben wie ausgeprägter Husten, Schnupfen oder Fieber, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt auf und lassen Sie sich krankschreiben.
  • Es gibt keine verpflichtenden Testungen mehr.

Was mache ich, wenn ich einen positiven Corona-Antigentest habe?

  • Bei einer deutlichen Symptomatik sollten Sie Kontakt zu Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt aufnehmenund sich krankschreiben lassen.
  • Als asymptomatische Mitarbeiterin / asymptomatischer Mitarbeiter können Sie regulär Ihren Dienst versehen. In diesem Falle sollten Sie für ca. 5 Tage eine Maske tragen (MNS oder FFP2-Maske), Kontakte minimieren und die allgemeinen Hygienemaßnahmen einhalten.
  • Es sind keine Kontrollabstriche erforderlich.

Was mache ich, wenn ich engen Kontakt zu einer COVID-19 infizierten Person hatte?

  • Tragen Sie bitte in der Klinik für 5 Tage nach dem letzten Kontakt mindestens einen MNS oder eine FFP2-Maske.
  • Verbringen Sie in der Klinik die Pausen, in denen Sie keine Maske tragen, möglichst alleine.

Wie kann ich mich und andere vor Atemwegserkrankungen schützen?

  • Um Übertragungen auf Mitarbeitende und Patienten zu vermeiden, sollten Sie bei Erkältungssymptomen und unklaren Situationen mit vielen Patientenkontakten, z.B. Notaufnahmen, Intensivstationen, Akutaufnahmestation, MNS bzw. FFP2-Maske tragen.
  • Achten Sie insbesondere beim Tragen von FFP2-Masken auf die richtige Größe, die Passform und den Dichtsitz der Maske.
  • Patientenzimmer, Pausen- / Aufenthaltsräume und Besprechungsräume sollten regelmäßig gelüftet werden (Stoßlüften)“

Beruflich erworbene Covid-19-Infektion

Eine nachweislich beruflich erworbene Erkrankung mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Grundsätzlich ist bei jedem Verdachtsfall auf eine beruflich erworbene Erkrankung eine einzelne BK-Verdachtsanzeige zu stellen. Im KKB werden diese durch die Kolleginnen und Kollegen des D-Arztteams von Dr. Kleinert gestellt. Aufgrund der hohen Anzahl an beruflich erworbenen Erkrankungen, kann es sowohl im KKB als auch bei den Berufsgenossenschaften zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten füllen Sie bitte das folgende Formular möglichst vollständig aus:

Patient*innen mit Atemwegsinfektionen

In der Wintersaison zirkulieren mehrere Atemwegsviren, die klinisch meist schwierig voneinander zu differenzieren sind. Neben SARS-CoV-2 spielen insbesondere RSV und Influenza eine Rolle, welche in Wellen in den Herbst-Wintermonaten auftreten. Dies ist für das Hygiene- und Isolationsmanagement von Relevanz und zu berücksichtigen. In der im Hause durchgeführten PCR-Abstrichdiagnostik im Hauslabor wird daher in der Wintersaison auf SARS-CoV-2-, RSV und Influenza untersucht. Das Robert-Koch-Institut erfasst wöchentlich, welche Viren aktuell zirkulieren [LINK].

 

Patient*innen mit COVID-19 und Kontaktpatient*innen

Patient*innen

  • Entisolation der Patient*innen bei Besserung der COVID-19 spezifischen Symptomatik (> 48h) und mit negativem Antigen-Test ab Tag 5
  • Ab Tag 7 Entisolierung ohne Testung möglich (neue Regelung)
  • Kohortenisolierung möglich
  • Persönliche Schutzausrüstung: FFP2-Maske, Schutzkittel, Schutzbrille/Visier, (Handschuhe)
  • Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG für Erkrankung, Tod, Hospitalisierung u. ITS-Behandlung
  • Schlussdesinfektion nach Entisolierung, Verlegung oder Entlassung
  • Keine Schlussdesinfektion in Funktionsbereichen, Ambulanzen usw., wenn Patient*in MNS getragen hat

Kontaktpatient*innen

  • Isolation von Kontaktpatient*innen: Entisolierung an Tag 5, wenn keine Symptome und negativer AG-Test
  • Wenn möglich, keine Kohortierung. Zusammenlegung mit ZC-Patienten ist möglich.
  • Betreten des Patientenzimmers mit FFP-2 Maske
  • Asymptomatische QC-Patient*innen: Verlassen des Zimmers mit MNS, geplante Untersuchungen können stattfinden, Aerosol-bildende Maßnahmen mit tagesaktuellem Antigen-Schnelltest
  • Teilnahme an Gruppentherapien mit MNS, negativem Antigen-Schnelltest (tagesaktuell) und Symptomfreiheit
  • Keine Schlussdesinfektion

Patient*innen mit RS-Viren

  • Isolation der Patient*innen bei bestehenden Symptomen bis zum Abklingen der akuten Symptomatik (i.d.R. 3-8 Tage)
  • Kohortenisolierung möglich
  • Persönliche Schutzausrüstung: FFP2-Maske, Schutzkittel, (Handschuhe)
  • Es sind keine Kontrollabstriche erforderlich
  • Für RS-Viren besteht keine Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG
  • Kontaktpatient*innen werden nicht nachverfolgt oder abgestrichen
  • Schlussdesinfektion nach Entisolierung, Verlegung oder Entlassung
  • Keine Schlussdesinfektion in Funktionsbereichen, Ambulanzen usw., wenn Patient*in MNS getragen hat

Patient*innen mit Influenza

  • Isolation der Patient*innen bis 7 Tage nach Symptombeginn
  • Kohortenisolierung stammspezifisch Influenza A / B möglich
  • Persönliche Schutzausrüstung: FFP2-Maske, Schutzkittel, (Handschuhe)
  • keine Kontrollabstriche erforderlich
  • Für Influenza-Viren besteht keine Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG
  • Kontaktpatient*innen werden nicht nachverfolgt oder abgestrichen
  • Schlussdesinfektion nach Entisolierung, Verlegung oder Entlassung
  • Keine Schlussdesinfektion in Funktionsbereichen, Ambulanzen usw., wenn Patient*in MNS getragen hat
  • Prüfung der Indikation einer antiviralen Therapie mit Tamiflu bei Risikofaktoren für einen schweren Verlauf innerhalb von 48h nach Symptombeginn, ggf. Infektiologisches Konsil

Details zum Umgang mit Patient*innen im KKB bei akuten Atemwegserkrankungen erhalten Sie im Intranet unter Abteilung Hygiene und ABS (Aktuelles - Intranet Kath. Klinikum Bochum (kklbo.de)

Letzte Änderung:

20. Dezember 2023