Mitarbeitende mit Atemwegsinfektionen

Was mache ich bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion?

  • Bei einer milden Erkältungssymptomatik sollten Sie eine Maske tragen (Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder FFP2-Maske), Kontakte minimieren und die allgemeinen Hygienemaßnahmen einhalten.
  • Wenn Sie deutliche Symptome einer akuten Atemwegsinfektion haben wie ausgeprägter Husten, Schnupfen oder Fieber, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt auf und lassen Sie sich krankschreiben.
  • Es gibt keine verpflichtenden Testungen mehr.

Was mache ich, wenn ich einen positiven Corona-Antigentest habe?

  • Bei einer deutlichen Symptomatik sollten Sie Kontakt zu Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt aufnehmen und sich krankschreiben lassen.
  • Als asymptomatische Mitarbeiterin / asymptomatischer Mitarbeiter können Sie regulär Ihren Dienst versehen. In diesem Falle sollten Sie für ca. 5 Tage eine Maske tragen (MNS oder FFP2-Maske), Kontakte minimieren und die allgemeinen Hygienemaßnahmen einhalten.
  • Es sind keine Kontrollabstriche erforderlich.

Was mache ich, wenn ich engen Kontakt zu einer COVID-19 infizierten Person hatte?

  • Tragen Sie bitte in der Klinik für 5 Tage nach dem letzten Kontakt mindestens einen MNS oder eine FFP2-Maske.
  • Verbringen Sie in der Klinik die Pausen, in denen Sie keine Maske tragen, möglichst alleine.

Wie kann ich mich und andere vor Atemwegserkrankungen schützen?

  • Um Übertragungen auf Mitarbeitende und Patienten zu vermeiden, sollten Sie bei Erkältungssymptomen und unklaren Situationen mit vielen Patientenkontakten, z.B. Notaufnahmen, Intensivstationen, Akutaufnahmestation, MNS bzw. FFP2-Maske tragen.
  • Achten Sie insbesondere beim Tragen von FFP2-Masken auf die richtige Größe, die Passform und den Dichtsitz der Maske.
  • Patientenzimmer, Pausen- / Aufenthaltsräume und Besprechungsräume sollten regelmäßig gelüftet werden (Stoßlüften).

Beruflich erworbene Covid-19-Infektion

Eine nachweislich beruflich erworbene Erkrankung mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.

Bei jedem Verdachtsfall auf eine beruflich erworbene Erkrankung ist eine einzelne BK-Verdachtsanzeige zu stellen. Im KKB werden diese durch die Kolleginnen und Kollegen des D-Arztteams von Dr. Kleinert gestellt.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten füllen Sie bitte das folgende Formular möglichst vollständig aus:

Patient*innen mit Atemwegsinfektionen

In der Wintersaison zirkulieren wieder vermehrt Atemwegsviren, die klinisch kaum voneinander zu differenzieren sind. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass insbesondere in den Notaufnahmen eine Testung auf SARS-CoV-2, Influenzaviren und RSV bei stationär aufgenommenen Patient*innen mit Atemwegssymptomen, z.B. einer exazerbierten COPD, Pneumonie, klassischen Beschwerden eines grippalen Infektes sowie Infekten mit unklarem Focus erfolgen sollte. Gerade bei älteren Menschen können sich diese Virusinfekte auch unspezifisch durch Sturzneigung, Verschlechterung einer vorbestehenden kardialen, pulmonalen oder neurologischen Grunderkrankung, zerebralen sowie kardialen Infarkten oder einer akuten Allgemeinzustandsverschlechterung bzw. Vigilanzminderung manifestieren. Eine Testung auf o.g. Virusinfektionen sollte hierbei aus differentialdiagnostischen Erwägungen großzügig erfolgen. Hierfür steht täglich und auch am Wochenende primär die Kombi-PCR-Testung (SARS-CoV-2, Influenza A/B, RSV) im Zentrallabor des KKB zur Verfügung. Ferner kann in den Notaufnahmen ein Kombi-Schnelltest auf Influenza, RSV und SARS-CoV-2 insbesondere bei eingeschränkten Isolationskapazitäten genutzt werden. Auf den Stationen sollten die Antigen-Schnellteste auf SARS-CoV-2 für die Entisolierung von Infizierten und Kontaktpatienten verwendet werden.

Patient*innen mit COVID-19 und Kontaktpatient*innen

Patient*innen mit COVID-19 und Kontaktpatient*innen

Patient*innen

  • Isolierungspflicht ab Tag des Symptombeginns oder Tag des ersten positiven Testergebnisses bei asymptomatischen Verläufen.
  • Entisolierung: Deutliche Besserung der COVID-19 spezifischen respiratorischen Symptomatik > 48h und 5 Tage Isolation, dann Entisolierung mit negativem Antigen-Test möglich oder 7 Tage Isolation, dann Entisolierung ohne Testung möglich. Kohortenisolierung möglich
  • Persönliche Schutzausrüstung: FFP2-Maske, Schutzkittel, Schutzbrille/Visier, (Handschuhe)
  • Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod
  • Schlussdesinfektion nach Entisolierung, Verlegung oder Entlassung
  • Keine Schlussdesinfektion in Funktionsbereichen, Ambulanzen usw., wenn Patient*in MNS getragen hat
  • Prüfung der Indikation für eine antivirale Therapie bei Patient*innen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf (insbesondere relevante Immunsuppression) innerhalb von 5-7Tage nach Symptombeginn, ggf. Infektiologisches Konsil

 

Kontaktpatient*innen

  • Quarantäne von Kontaktpatient*innen nur innerhalb stationärer Einrichtung
  • Entisolierung: wenn keine Symptome und 5 Tage Quarantäne, dann Aufhebung mit negativem Antigen-Test möglich
  • Wenn möglich, keine Kohortierung. Zusammenlegung mit ZC-Patienten ist möglich.
  • Betreten des Patientenzimmers mit FFP2-Maske
  • Asymptomatische QC-Patient:innen: Verlassen des Zimmers mit MNS, geplante Untersuchungen können stattfinden, Aerosol-bildende Maßnahmen mit tagesaktuellem Antigen-Schnelltest
  • Teilnahme an Gruppentherapien mit MNS, negativem Antigen-Schnelltest (tagesaktuell) und Symptomfreiheit
  • Keine Schlussdesinfektion

Patient*innen mit RS-Viren

  • Isolation der Patient*innen bei bestehenden Symptomen bis zum Abklingen der akuten Symptomatik (i.d.R. 3-8 Tage)
  • Kohortenisolierung möglich
  • Persönliche Schutzausrüstung: FFP2-Maske, Schutzkittel, (Handschuhe)
  • Es sind keine Kontrollabstriche erforderlich
  • Für RS-Viren besteht keine Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG
  • Kontaktpatient*innen werden nicht nachverfolgt oder abgestrichen
  • Schlussdesinfektion nach Entisolierung, Verlegung oder Entlassung
  • Keine Schlussdesinfektion in Funktionsbereichen, Ambulanzen usw., wenn Patient*in MNS getragen hat

Patient*innen mit Influenza

  • Isolation der Patient*innen bis 7 Tage nach Symptombeginn
  • Kohortenisolierung stammspezifisch Influenza A / B möglich
  • Persönliche Schutzausrüstung: FFP2-Maske, Schutzkittel, (Handschuhe)
  • keine Kontrollabstriche erforderlich
  • Für Influenza-Viren besteht keine Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG
  • Kontaktpatient*innen werden nicht nachverfolgt oder abgestrichen
  • Schlussdesinfektion nach Entisolierung, Verlegung oder Entlassung
  • Keine Schlussdesinfektion in Funktionsbereichen, Ambulanzen usw., wenn Patient*in MNS getragen hat
  • Prüfung der Indikation einer antiviralen Therapie mit Tamiflu bei Risikofaktoren für einen schweren Verlauf innerhalb von 48h nach Symptombeginn, ggf. Infektiologisches Konsil
  • Prüfung der Indikation einer antiviralen Therapie, Beginn möglichst <48h nach Symptombeginn. Bei hospitalisierten Patienten mit Pneumonie und Influenzanachweis soll eine antivirale Therapie erfolgen (Oseltamivir 2x75mg f. 5 Tage, Anpassung GFR), ggf. Infektiologisches Konsil

 

Details zum Umgang mit Patient*innen im KKB bei akuten Atemwegserkrankungen erhalten Sie im Intranet unter Abteilung Hygiene und ABS (Corona - Intranet Kath. Klinikum Bochum (kklbo.de)

Letzte Änderung:

6. Dezember 2024